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Fragen & Antworten

FAQGibt es kostenlose Varianten eines Depots?
Ein kostenloses Depot zum Verwalten von Wertpapieren des Bundes bekommt man bei der Bundeswertpapierverwaltung (früher Bundesschuldenverwaltung) in Bad Homburg. Kauft man Bundeswertpapiere, dann kann man gegenüber seiner Bank oder Sparkasse die Anweisung geben, diese bei der Bundeswertpapierverwaltung zur Aufbewahrung einzureichen. Auch dieser Vorgang ist kostenlos. Manche Direktbanken und Fondsgesellschaften offerieren eine kostenfreie oder eine pauschale Depotführung, die aber mit Einschränkungen bei der Art der verwalteten Papiere verbunden sein kann.

Wie arbeitet man mit dem Depot?
In der Praxis wird der Wertpapierhandel überwiegend elektronisch abgewickelt. Das bedeutet, dass der Kunde An- und Verkäufe online oder per Telefon ausführen lässt. Hierzu können spezielle Legitimationsverfahren (Passwörter, PIN-Nummern) verwendet werden. Das Depot im klassischen Sinne zur Aufbewahrung von in Papierform existierenden Wertpapieren existiert praktisch nicht mehr, die Aufbewahrung wird als elektronischer Datensatz auf einem Depotkonto realisiert.
Der Depot-Inhaber erhält von der Depotbank regelmäßige Informationen über bankeigene Automaten oder das Internet. Im Regelfall wird ein ausgedruckter Depotauszug einmal jährlich zugeschickt. Auf diesem kann man dann die aktuell gehaltene Stückzahl und den Jahresendwert der jeweiligen Position ablesen. Depotgebühren, Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge werden auf einem Verrechnungskonto (z.B. einen Girokonto) verbucht.

Welche Bedeutung hat das Depotstimmrecht?
Mit Wertpapieren wie Aktien ist ein Stimmrecht verbunden. Dieses kann man in einem einfachen Verfahren an die depotführende Bank abtreten. Diese übersendet vor dem Entscheidungstermin eine Einladung, die man zur Einlass-Legitimation auf der Hauptversammlung nutzen kann. Man kann aber auch alle oder einzelne Entscheidung mit diesem Papier an die Bank delegieren. Diese ist dann gehalten, diese Entscheidungen (z.B. über die Entlastung von Vorständen und Aufsichtsräten) umzusetzen. Wird keine Order erteilt, dann kann die Bank auch das Depotstimmrecht nicht nutzen.

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